AG Frühe Neuzeit

Die Arbeitsgemeinschaft „Frühe Neuzeit“ im Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands ist ein Zusammenschluss der im Bereich der Frühen Neuzeit arbeitenden Historikerinnen und Historiker und wurde vor zehn Jahren gegründet. Sie führt seit 1995 alle zwei Jahre eine dreitägige Tagung durch. Die bisherigen Veranstaltungen waren:

1995:
„40 Jahre 'Geschichte der Frühen Neuzeit' in der Bundesrepublik Deutschland. Stand und Perspektiven“ (27.-29. September, Universität Gießen)

1997:
„Das Alte Reich und seine Nachbarn“ (18.-20. September, Universität Jena)

1999: „'Erfahrung' als Kategorie der Frühneuzeitgeschichte“ (16.-18. September, Universität Essen)

2001:
„Kommunikation und Medien in der Frühen Neuzeit“ (13.-15. September, Universität Augsburg)

2003:
„Gewalt in der Frühen Neuzeit“ (18.-20. September, Freie Universität Berlin)

2005:
„Die Frühe Neuzeit als Epoche“ (15.-17. September 2005, Universität Erlangen)

2007:
„Kultureller Austausch in der Frühen Neuzeit“ (20.-22. September, Universit�t Greifswald)

Grundordnung der Arbeitsgemeinschaft Frühe Neuzeit
im Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands

1. Die „Arbeitsgemeinschaft der Frühneuzeithistoriker“ (AG) ist ein Zusammenschluss der im Bereich der Frühen Neuzeit arbeitenden Historikerinnen und Historiker, die zugleich Mitglieder des Verbandes der Historiker Deutschlands, VHD, sind. Unter Früher Neuzeit wird i. S. dieser Grundordnung der Zeitraum zwischen dem späten Mittelalter und dem frühen 19. Jahrhundert verstanden. Interessierte Mitglieder des VHD, die in anderen Gebieten arbeiten, können an der Arbeit der AG teilnehmen. Der Zweck der AG besteht in der Intensivierung der fachlichen Kommunikation im Verband, der Veranstaltung gemeinsamer Tagungen sowie der Diskussion und Vertretung spezieller Interessen der Frühneuzeithistoriker im Verband der Historiker Deutschlands.

2. Die Arbeitsgemeinschaft zieht keine eigenen Beiträge ein. Eventuelle Unkosten, die bei der Durchführung wissenschaftlicher Tagungen entstehen, werden durch Tagungsbeiträge und Umlagen abgedeckt. Informationen über die Arbeit der AG werden im periodisch erscheinenden "Gelben Heft" des VHD oder auf elektronischem Wege im Internet veröffentlicht.

3. Die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft wird durch ein Komitee koordiniert, das aus 8 Mitgliedern besteht. An der Spitze des Komitees steht eine Vorsitzende/ein Vorsitzender, die/ der für einen Zeitraum von zwei Jahren gewählt wird. Vorsitzende/r und Komitee sollen eng mit Vorstand und Ausschuss des VHD zusammenarbeiten.

4. Die Mitglieder des Komitees sollen eine breite Vertretung aller Arbeitsfelder und Richtungen im Bereich der Frühneuzeitforschung repräsentieren, deshalb wird auf jeder Mitgliederversammlung die Hälfte der Mitglieder des Komitees neu gewählt. Wahlberechtigt sind alle Teilnehmer der Mitgliederversammlung, die sich als Mitglieder des VHD ausweisen können. Zusätzliche Mitglieder des Komitees sind der örtliche Veranstalter der jeweils nächsten Fachtagung und diejenigen Mitglieder des VHD-Ausschusses, die Frühneuzeithistoriker sind.

5. Die Mitglieder des Komitees werden ebenso wie die/der Vorsitzende durch einfache Mehrheit in geheimer Wahl von den wahlberechtigten Teilnehmern der Mitgliederversammlung gewählt, die auch vorschlagsberechtigt sind. Das Komitee legt zudem einen Wahlvorschlag vor. Die Mitgliederversammlungen finden jeweils im Verlauf von Fachtagungen statt, die üblicherweise in Jahren ohne Historikertag durchgeführt werden. Finden keine Fachtagungen statt, so werden die Wahlen im Rahmen der ordentlichen Historikertage durchgeführt. Die Amtsperiode des Komitees verlängert sich dann um ein Jahr.

6. Aufgabe des Komitees ist vor allem die Vorbereitung und Durchführung von Tagungen, die die gemeinsame Diskussion aller im Bereich der Frühneuzeitforschung behandelten Fragen ermöglichen sollen. Hierbei soll vor allem auch jüngeren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit zur Vorstellung ihrer Arbeiten gegeben werden.

7. Diese Grundordnung wurde auf der Tagung der AG in Jena am 19. September 1997 mehrheitlich gebilligt und beim Vorstand des VHD hinterlegt.